Probleme mit Video-Ident-Verfahren
Berlin: (hib/HLE) Das Video-Ident-Verfahren bei Finanzdienstleistungen ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/10946). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, bei welchen Finanzdienstleistungen das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz kommt und ob die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik teilt, dass das Verfahren für Hackerangriffe anfällig sei. Außerdem will die FDP-Fraktion wissen, ob Kunden beim Abschluss von Finanzdienstleistungen auf das Video-Ident-Verfahren vertrauen können. Wie es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt, ist das Video-Ident-Verfahren, mit dem die Identität eines Kunden online festgestellt werden kann, offiziell nach dem Geldwäschegesetz zugelassen. Das Gesetz verpflichte Finanzdienstleister, die Identität des Kunden anhand von Ausweisdokumenten zu prüfen.