Keine Messung der Luftqualität geplant
Berlin: (hib/HAU) Messungen der Luftqualität im Tiefbahnhof Stuttgart 21 sind nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/11047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10606) hervor. Die in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführten Luftqualitätsgrenzwerte würden sich wie in Paragraf 1 Nummer 20 39. BImSchV dargelegt, auf „die Luft“, welche im Sinne der Verordnung als „Außenluft in der Troposphäre“ definiert ist, beziehen. Bahnhöfe und andere in sich geschlossene Verkehrsstationen würden somit nicht dem Beurteilungsregime der 39. Verordnung für die Außenluft unterfallen, heißt es in der Antwort. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) könne im Rahmen seiner Eisenbahnaufsicht aber nur die Einhaltung von vorliegenden rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Unternehmen einfordern.