+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

02.07.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 746/2019

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Berlin: (hib/HAU) Seit Januar 2015 wurden nach Angaben der Bundesregierung 76.896 internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen über Onlineportale der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10893) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10502) hervor. Anträge auf Wiederzulassung könnten seit 1. Oktober 2017 in den Fällen internetbasiert gestellt werden, in denen die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen erfolgen soll, heißt es in der Vorlage weiter. In 211 Fällen sei dies erfolgt.

Im Rahmen des Projekts „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) regle das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit 2013 stufenweise die Digitalisierung der wichtigsten Geschäftsvorfälle des Fahrzeugzulassungswesens, schreibt die Regierung. In der aktuellen Stufe 3 werde ab 1. Oktober 2019 bundesweit die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht. Dabei werde erstmals für einzelne Verfahren die vollautomatisierte Antragsbearbeitung bis hin zur Entscheidung per automatisierten Verwaltungsakt vorgesehen und bei der Umschreibung auf einen neuen Halter die sofortige Inbetriebnahme möglich.

Marginalspalte