Stand beim Bürokratieabbau
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht ungeachtet deutlicher Fortschritte weiter Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau. Beispielsweise soll der Umstellungsaufwand der Wirtschaft begrenzt werden, wie aus dem als Unterrichtung (19/11066) vorgelegten „Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2018“ hervorgeht. Der Umstellungsaufwand, also der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, habe sich in der 18. Wahlperiode auf mehr als fünf Milliarden Euro aufaddiert - ein Wert, den der zuständige Staatsminister bei der Bundeskanzlerin in einem Vorwort als zu hoch bezeichnet. In dem Zuge sollten neue Regelungen möglichst nur noch zu Beginn eines Quartals in Kraft treten. Betroffene sollen früher eingebunden werden, um die Praxistauglichkeit von geplanten Änderungen sicherzustellen.
Positiv äußert sich die Bundesregierung zur Bilanz der Bürokratiebremse. Dank der „one in, one out“-Regel standen den Angaben zufolge 2018 Belastungen in Höhe von 76 Millionen Euro Entlastungen in Höhe von 205 Millionen Euro gegenüber. Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip „one in, one out“ sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden. Dieses Prinzip solle in der neuen Legialsturperiode ohne Rückgriff auf frühere Entlastungen eingehalten werden, heißt es in dem Bericht. Unter dem Strich habe sich zudem die Umsetzung von EU-Recht entlastend ausgewirkt.