Tabak mit Sicherheitsmerkmalen
Berlin: (hib/HLE) Seit dem 20. Mai dieses Jahres sind für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen neue Erkennungsmerkmale vorgeschrieben. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10658) hervorgeht, müssen diese Tabakerzeugnisse mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal versehen sein. Damit soll ein Beitrag zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geleistet werden. Übrige Tabakerzeugnisse müssen ab dem 20. Mai 2024 mit diesen Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgung von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können, heißt es in der Antwort.