Besondere netztechnische Betriebsmittel
Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort (19/11051) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10728) zum Einsatz von sogenannten besonderen netztechnischen Betriebsmitteln. Diese sollen bei einem Fehler oder Anlagenausfall eingreifen und das Netz wieder in einen sicheren Zustand bringen. Daher würden sie eine Absicherung für das Stromnetz darstellen und könnten nicht für die normale Stromeinspeisung oder Stromreserve eingesetzt werden, zumal sie sich auch technisch von herkömmlichen Anlagen zur Stromerzeugung unterschieden. Die Nutzung der besonderen Betriebsmittel sei über das Energiewirtschaftsgesetzes eng definiert. Mit einer Laufzeit von zehn Jahren seien die Anlagen lange genug vorgehalten, um die Zeit bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der großen Nord-Süd-Stromtrassen zu überbrücken. Danach dürfen die besonderen Betriebsmittel nicht weiterbetrieben werden, schreibt die Bundesregierung.