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05.07.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 763/2019

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu drei weiteren identischen Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben (19/10878, 19/10880, 19/10881) Stellung genommen. In den entsprechenden Antworten (19/11274, 19/11273, 19/11289) schreibt sie, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf würden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daneben würden zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung veröffentlicht. Zur Frage nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es, die Abfrage auf Leitungsebene habe bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. So mussten die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen teilweise sehr fernliegend gewesen sei. Dazu seien 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Dies sei regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden.

Die Anfragen betrafen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (Bundesratsdrucksache 197/19), den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Bundesratsdrucksache 232/19) sowie den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Bundesratsdrucksache 233/19).

Zu 197/19 und 232/19 heißt es, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die Entwürfe hätten im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Zu 233/19 werden in der Antwort die eingegangenen Verbände-Stellungnahmen aufgelistet. Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren. Die Antworten enthalten auch Angaben zu den Gesprächen von Regierungsvertretern mit externen Dritten.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.

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