Gesetzgebung zu beruflicher Bildung
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Deutschland habe sich im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/11288) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10879).
Die Bundesregierung betont, dass das Bundeskabinett am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen hat. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Linksfraktion hatte unterstrichen, dass die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, nämlich in den einzelnen Bundesministerien geschehe. Allerdings wüssten die Mitglieder des Deutschen Bundestages wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (Bundesratsdrucksache 230/19), die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass neben der Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz ebenfalls beschlossen worden sei, die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte Informationen machten Regierungshandeln besser nachvollziehbar, unterstreicht die Bundesregierung.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht „administrative Überkontrolle“, schreibt die Bundesregierung. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.