Studien zu Bildung und Forschung
Berlin: (hib/ROL) Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten ausdrücklich Bezug nimmt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/11309) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10924). Es sei nicht möglich, nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Fördermittelvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien im erfragten Zeitraum von fast sechs Jahren eingeflossen sind.
Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung verschiedene Studien bei externen Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen in Auftrag gibt, um ihre Arbeit fakten- und wissenschaftsbasiert ausführen zu können und dauerhaft auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu sein. Damit bei der Auftragsvergabe für Studien sowohl eine Neutralität in der Ausgestaltung und ein haushälterisch vernünftiges Maß gegeben sind, müsse das Parlament darüber in Kenntnis sein, wie die Bundesregierung sich extern Informationen, Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung dürfe sich nicht wiederholen, hatten die Abgeordneten gefordert.