Beschwerden nach NetzDG
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung geht nicht von einem Rückgang der bei den größten Plattformbetreibern eingehenden Beschwerden über äußerungsrechtliche Delikte wie Hassrede aus. Das schreibt sie in der Antwort (19/11348) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10947). Die Zahlen der Beschwerden nach den zweiten Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für das zweite Halbjahr 2018 seien denen nach den ersten Transparenzberichten für das erste Halbjahr 2018 ähnlich. Daher nehme die Bundesregierung insgesamt keinen Rückgang der Beschwerdezahlen an.
Wie es weiter in der Antwort heißt, existiert keine abschließende Liste von Netzwerkbetreibern, die vom NetzDG erfasst sind. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des NetzDG werde vom Bundesamt für Justiz (BfJ) im Rahmen eines konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen das NetzDG im jeweiligen Einzelfall geprüft. Berichte über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte hätten insgesamt sieben Anbieter veröffentlicht. Diese Berichte seien auch auf der Bundesanzeiger-Webseite veröffentlicht. Nach Angaben der Bundesregierung hat das BfJ seit Inkrafttreten des NetzDG rund 1.100 Verfahren eingeleitet. Diese beträfen unterschiedliche bußgeldbewehrte Pflichten des NetzDG und seien in der Bearbeitung zeitintensiv. Das BfJ habe mit Stand vom 21. Juni 2019 noch keinen Bußgeldbescheid erlassen. Im laufenden Jahr seien bis zu diesem Stichtag 342 Meldungen eingegangen. Wie sich das Meldeverhalten in Zukunft entwickeln wird, lasse sich nicht abschätzen. Hintergrund der Anfrage ist den Fragestellern zufolge eine um das NetzDG entbrannte kontrovers geführte Debatte über dessen Sinn, Zweck, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit.