Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Berlin: (hib/EIS) Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfällen. Als berufsständisch geprägtes Sondersystem sei sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11317) auf eine Kleine Anfrage (19/10978) der AfD-Fraktion zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) hervor. Dazu heißt es weiter, dass sich der Gesetzgeber bei Schaffung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung bewusst dafür entschieden habe, die Landwirte, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen im Rahmen dieses Sondersystems mit einer Versicherungspflicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Grund hierfür sei unter anderem ein damals besorgniserregend schlechter Gesundheitszustand der bäuerlichen Bevölkerung gewesen. Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen des Risikos Krankheit sei zuvor ausschließlich in Eigenvorsorge erfolgt.