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15.07.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 781/2019

Gebühren für Bankdienstleistungen

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über das Ausmaß der gestiegenen Gebühren und Entgelte für Bankdienstleistungen vor. In ihrer Antwort (19/11436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11064) schreibt sie weiter, da es in diesem Bereich keine staatliche Preisfestsetzung gebe, entwickle die Bundesregierung keine eigenen Preisvorstellungen, sondern setze auf intensiven Wettbewerb und Transparenz, so dass Verbraucher das für sie günstigste Konto am Markt finden können. In den vergangenen Jahren seien zahlreiche Regelungen geschaffen worden, um die Transparenz von Kontoentgelten zu steigern. Die Wirkung dieser auf EU-Vorgaben beruhenden Neuregelungen bleibe abzuwarten.

Die Abgeordneten hatten die Angaben erfragt, um auf dieser Grundlage beurteilen zu können, inwieweit Konto- beziehungsweise Bankgebühren für Verbraucher zu einer Kostenfalle werden und einen Beitrag zum Anstieg der Verschuldung privater Haushalte leisten.

In der Antwort wird bezüglich der Preisgestaltung von Kreditinstituten auch auf die Antwort der Bundesregierung (18/10088) zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Steigende Kontogebühren“ (18/9892) verwiesen. Wesentliche Elemente der dort beschriebenen geschäftspolitischen Hintergründe, insbesondere das fortgesetzt anhaltende Niedrigzinsniveau, dürften weiterhin von Bedeutung sein.

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