Linke thematisiert Ausländervereinsregister
Berlin: (hib/STO) Mit dem Ausländervereinsregister befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11337). Wie die Fraktion darin schreibt, unterliegen Migrantenorganisationen „als sogenannte Ausländervereine besonderen Auskunfts- und Anmeldepflichten gemäß der Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz“. „Ausländervereine“ seien gemäß Paragraf 14 des Vereinsgesetzes Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer aus EU-Drittstaaten sind. Sie müssten „über ihre Tätigkeit Auskunft geben und - sofern sie sich politisch betätigen - auch Namen und Anschriften ihrer Mitglieder mitteilen sowie Herkunft und Verwendung ihrer Mittel darlegen“.
Wissen will die Fraktion, wie viele Vereine von 2009 bis 2019 jeweils zum 1. Januar im Ausländervereinsregister erfasst waren. Auch fragt sie unter anderem, wie viele der zum 1. Januar 2019 im Ausländervereinsregister erfassten Personen deutsche Staatsbürger sind und wie viele Angehörige von EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise von EU-Drittstaaten.