Biometrische Gesichtserkennung
Berlin: (hib/STO) Um biometrische Gesichtserkennung geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/11333). Darin schreibt die Fraktion, dass in Zusammenarbeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutsche Bahn AG im Rahmen eines ersten Teilprojektes „die biometrische Gesichtserkennung als Unterstützungsinstrument polizeilicher Fahndung“ am Bahnhof Berlin Südkreuz getestet worden sei.
Wissen wollen die Abgeordneten, ob durch die Bundesregierung schon eine Entscheidung getroffen wurde, „unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik der biometrischen Gesichtserkennung künftig zum Einsatz kommen soll“. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob „das zweite Teilprojekt, welches im Januar 2019 beginnen sollte“, schon gestartet wurde und welche konkreten Anwendungsfälle im zweiten Teilprojekt durch die Bundesbehörden untersucht und erprobt werden.