Behörden-Kooperation bei IS-Rückkehrern
Berlin: (hib/STO) Die Frage nach der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Rückkehr sogenannter IS-Kämpfer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11353) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10517). Wie die Bundesregierung darin ausführt, findet bei der Rückkehr von Personen, die sich in Kriegsgebieten aufgehalten haben, ein kontinuierlicher Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden im Inland statt, unter anderem Generalbundesanwalt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den jeweiligen Landeskriminalämtern.
„Abhängig von Einzelfall werden in diesen Austausch mitunter auch andere Landes- oder kommunale Behörden einbezogen, etwa Jugend- oder Sozialbehörden“, heißt es in der Antwort weiter. Dadurch werde sichergestellt, „dass bereits vor oder nach der Einreise der betroffenen Person die erforderlichen Maßnahmen sowohl präventiver als auch gegebenenfalls repressiver Art durchgeführt werden können“.