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18.07.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 795/2019

Stand und Entwicklung der Pressefreiheit

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 11 der Grundrechtecharta in allen EU-Mitgliedstaaten umfassend geschützt werden muss. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/11505) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10797). In Deutschland beobachte die Bundesregierung fortlaufend den Stand und die Entwicklung der Pressefreiheit und sei regelmäßig im Austausch mit Journalistenverbänden und anderen Interessenvertretungen aus dem Presse- und Medienbereich, um etwaigen Handlungsbedarf zu identifizieren. Berichte über Einschränkungen für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten nehme die Bundesregierung sehr ernst und setze sich auch auf europäischer Ebene aktiv für Medien- und Meinungsfreiheit ein. Der Europäische Rat habe sich in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Juni 2019 zur Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Medien in den Staaten des Westlichen Balkans geäußert. Diese Einschätzung habe aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit.

Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Entwicklung der Pressefreiheit in der EU hat und inwiefern sie die Feststellung von „Reporter ohne Grenzen“ teilt, dass die zweitstärkste Verschlechterung in der Region EU und Balkan zu verzeichnen sei. Weitere Fragen bezogen sich auf den Schutz deutscher Journalisten in der Türkei sowie den Schutz von Journalisten in Deutschland. Auch in Deutschland gerate die Pressefreiheit zunehmend unter Druck, heißt es in der Anfrage.