+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.07.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 805/2019

Stagnierende Reformen in Afghanistan

Berlin: (hib/JOH) Die volatile Sicherheitslage, der stockende Friedensprozess, die unzureichenden personellen und administrativen Kapazitäten der Regierung sowie die schwierige Haushaltslage sind nach Ansicht der Bundesregierung die größten Reformhemmnisse in Afghanistan. Dies stelle auch das entwicklungspolitische Engagement der Bundesregierung vor besondere Herausforderungen, schreibt sie in einer Antwort (19/8231) auf eine Kleine Anfrage (19/7897) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung knüpfe ihre Unterstützung für Afghanistan an die Umsetzung bestimmter Reformen (Konditionalisierung), betont sie darin. In Bereichen, in denen die Reformanstrengungen der afghanischen Partner hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien, habe das BMZ Teile seiner Unterstützung gestrichen oder verringert. So habe das Ministerium aufgrund nicht erfüllter Reformfortschritte bei den Regierungsverhandlungen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 17,5 Millionen Euro einbehalten. Gleichzeitig seien Vereinbarungen zur Konditionalisierung der geplanten Zusage 2019 getroffen worden. Infrastrukturinvestitionen sollen künftig an den Abschluss von Betriebs- und Wartungsvereinbarungen für die laufenden Investitionen geknüpft werden.

In der Umsetzung maßgeblich verzögert seien laut dem Statusbericht vom November 2018 insbesondere Reformen zur Vereinfachung öffentlicher Dienstleistungen und Verwaltung sowie die Realisierung des Nationalen Aktionsplans der UN-Sicherheitsratsresolution 1325. Die Resolution zielt auf den besonderen Schutz von Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten sowie die Stärkung der Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen und Institutionen.

Marginalspalte