Evaluation des AÜG
Berlin: (hib/STO) Die Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11667) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11214). Danach wurde das Vergabeverfahren für die Durchführung der Evaluation des AÜG im Jahr 2020 durch die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung am 18. Juni 2019 begonnen und ist noch nicht abgeschlossen. Als zeitlicher Rahmen für das Forschungsvorhaben ist den Angaben zufolge eine Dauer von 26 Monaten ab Zuschlagserteilung geplant.