Anhörung traumatisierter Asylbewerber
Berlin: (hib/STO) Im Rahmen des Asylverfahrens erfolgt bei Personen, die als traumatisiert oder psychisch erkrankt identifiziert wurden, die Anhörung laut Bundesregierung unter Beteiligung von Sonderbeauftragten für Folteropfer und Traumatisierte. Diese Sonderbeauftragten seien speziell geschult und sensibilisiert, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11142). Es erfolge eine Überprüfung der Anhörungsfähigkeit der Antragstellenden sowie eine „sensible Anhörung je nach Grad der psychischen Störung“. Nach Bedarf werde eine medizinische Untersuchung beziehungsweise Fachbegutachtung beauftragt.