Wochenruhezeit von Lkw-Fahrern
Berlin: (hib/LBR) Im Jahr 2018 wurden durch das Bundesamt für Güterverkehr 153.793 Fahrzeuge im Fahrpersonalrecht kontrolliert und dabei 691 Verstöße gegen die Verbringung der Wochenruhezeit ohne geeignete Schlafmöglichkeit festgestellt. Beanstandet wurden 25.954 Fahrzeuge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11544) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11217). Darin hatten sich die Abgeordneten nach der von der EU vorgenommenen Einschränkung der nationalen Kontrollbefugnisse bei der Wochenruhezeit von Lkw-Fahrern erkundigt. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass bei Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz ein Bußgeldrahmen „bis zu 30.000 Euro gegen den Unternehmen und bis zu 5.000 Euro gegen den Fahrer festgelegt“ ist. Bezüglich der Strafen in EU-Nachbarländern lägen der Bundesregierung keine Daten vor. Auch zum Verbringen der Ruhezeit im Fahrzeug auf Raststätten gäbe es keine Erkenntnisse, schreibt die Bundesregierung.