Suche nach dem „Rechtsterroristen U.A.“
Berlin: (hib/STO) Über Fahndungsmaßnahmen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A.“ (19/11080). Wie die Fraktion darin schrieb, meldeten Medien im März und April 2019, „dass die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A. eingestellt wurde“. A. gehöre zu den „wichtigsten Personen des deutschen Rechtsterrorismus“. „Der überzeugte Antikommunist und Antisemit beging seit den 1950er Jahren immer wieder schwere Straftaten, konnte sich immer wieder durch Flucht der Strafverfolgung entziehen und unter Nutzung falscher Identitäten untertauchen“, hieß es in der Kleinen Anfrage weiter.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, war U.A. seit Beginn der Wirkbetriebsaufnahme am 26. März 1995 bis zum 3. April 2019 im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme zwecks Auslieferung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund ausgeschrieben. In diesem Zusammenhang sei mit den am SIS angeschlossenen Staaten ein Informationsaustausch im Hinblick auf Ausschreibungsgrundlagen, deren Aktualisierung sowie verjährungsrelevante Aspekte als auch im Hinblick auf möglicherweise missbräuchlich verwendete Identitäten erfolgt. „Konkrete Fahndungshinweise haben sich im Rahmen dieses Informationsaustauschs allerdings nicht ergeben“, heißt es in der Antwort weiter. Soweit es sich zurückverfolgen lasse, sei U.A. nicht durch die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes „bearbeitet“ worden.