Bericht zur achten Überprüfungstagung
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat ihren Bericht „für die achte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im März/April 2020“ vorgelegt (19/11455). In dem Bericht werden unter anderem Details zu vorhandenen Kernanlagen ausgeführt und eine Übersicht über die atom- und strahlenschutzrechtliche Lage in Deutschland gegeben. Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit trat 1996 in Kraft. Die Überprüfungstagungen finden alle drei Jahre statt.