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01.08.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 852/2019

AfD will Bargeldversorgung sichern

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion will die Bargeldversorgung im ländlichen Raum und das Angebot von Finanzberatungen durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes sicherstellen. In einem Gesetzentwurf (19/11943) der Fraktion wird der Auftrag der Sparkassen neu definiert. So wird den Sparkassen als dem gemeinen Nutzen dienenden Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe zugewiesen, in ihrem Geschäftsgebiet die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen. „Zu den Finanzdienstleistungen nach Satz 1 zählen das Angebot von Bargeld und das Angebot von Beratungsleistungen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Nach Angaben der AfD-Fraktion ist in Deutschland seit Jahren ein sogenanntes Sparkassensterben vor allem in den ländlichen Regionen zu verzeichnen. Die Anzahl der Sparkasseninstitute habe sich bundesweit von 576 zu Beginn des Jahres 2000 auf 385 im Jahr 2018 um knapp ein Drittel reduziert. Dieser Konzentrationsprozess gehe einher mit einem Rückbau der Sparkassenautomaten und der Schließung von Zweigstellen. Vor allem im ländlichen Raum werde das Angebot von Bargeld und Beratungsleistungen eingestellt. In 15 Jahren seien über 2.000 Zweigstellen geschlossen und Sparkassenautomaten abgebaut worden.

Nach Angaben der AfD-Fraktion kann bisher weder durch die Vorgaben des Kreditwesengesetzes noch durch Gesetze der Bundesländer das Angebot von Bargeld und Beratungsleistungen sichergestellt werden. Die Aufsichtsbehörden hätten keinerlei Steuerungs- und Kontrollinstrumente zur Weiterentwicklung der Sparkassenlandschaft. Weder gegen die Schließung der Zweigstellen noch gegen das Einstellen weiterer Finanzdienstleistungen gebe es eine rechtliche Handhabe. Durch die von der Afd-Fraktion beantragte Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass eine Kontrolle des öffentlichen Auftrags der Sparkassen als Teil der Daseinsvorsorge gewährleistet ist.

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