Zolltarif und Exportkontrolle
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat auf die Unterschiede zwischen Zolltarif und Exportkontrolle hingewiesen. Sie beruhten auf unabhängig voneinander zu betrachtenden Rechtsquellen und verfolgten unterschiedliche Ziele, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/11832(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/10937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. „Es besteht zwischen ihnen kein notwendiger Zusammenhang.“ Die Abgeordneten hatten unterschiedliche Codes für Munitionsteile aufgeführt und nach Listen für Codes beziehungsweise Positionen gefragt. In der Antwort geht es außerdem um Kennzeichnungsfragen bezüglich des Endverbleibs und Weitertransports von Munition und weiteren Rüstungsgütern.