Extrakte mit Cannabidiol
Berlin: (hib/EIS) Isolierte Cannabinoide oder mit Cannabinoiden angereicherte Extrakte sind bislang nicht nennenswert verzehrt worden. Weil derartige Produkte erst in letzter Zeit eine Marktrelevanz erlangt hätten, seien diese als zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel durch die EU-Kommission eingestuft worden, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/11922) auf eine Kleine Anfrage (19/11512) der FDP-Fraktion zur Aufnahme von Cannabidiol (CBD) in die Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel). Die Liberalen hatten moniert, dass entsprechende Produkte seit Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich gewesen seien und nun nicht mehr vertrieben werden dürften. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass ein Erzeugnis dann der Novel Food-Verordnung unterliege, wenn es vor dem Stichtag 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet worden sei. Mit den Einträgen habe die EU-Kommission nun klargestellt, dass es sich bei den betreffenden Produkten um neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung handele, die zulassungspflichtig sind. Die Entscheidung über die Einträge zu Cannabinoiden sei von den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission nach Sichtung und Wertung der verfügbaren Informationen im Konsens getroffen worden.