FLI gibt Hinweise in Einzelfällen
Berlin: (hib/EIS) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zwischen dem 22. November 2005 und dem 31. Dezember 2018 gestellt. Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort (19/11889) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11629), dass das FLI nur in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis gebe, wenn veröffentlichte Informationen objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Demnach habe das FLI am 18. Februar 2006 das ZDF Schwerin und am 29. November den NDR Niedersachsen auf unzutreffende Darstellungen hingewiesen.