Keine Korrekturbitten des BVL
Berlin: (hib/EIS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen zwischen dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11888) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11653) heißt es, dass das BVL weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.