BfR gibt Hinweise in Einzelfällen
Berlin: (hib/EIS) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zwischen dem 22. November 2005 und dem 31. Dezember 2018 gestellt. Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort (19/11893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11604(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dass das BfR nur in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis gebe, wenn veröffentlichte Informationen objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Demnach habe das BfR am 30. Januar 2017 die taz und am 23. November 2017 den Bayrischen Rundfunk auf unzutreffende Darstellungen hingewiesen.