Berlin: (hib/STO) Das Bundesgesundheitsministerium hat im Januar 2019 „nicht um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11993) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11536) hervor.