Rückführungen nach Algerien
Berlin: (hib/AHE) Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2019 sind 174 algerische Staatsangehörige aus Deutschland in ihr Heimatland zurückgeführt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10729) hervor. Nach den dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegenden Daten habe es im fraglichen Zeitraum zu insgesamt 307 algerischen Staatsangehörigen Gerichtsentscheidungen (Klagen, Berufungen oder Revisionen) zu Asylentscheidungen des BAMF gegeben. Dabei sei fünf Personen ein Schutzstatus zugesprochen und bei weiteren drei Personen sei ein Abschiebungsverbot festgestellt worden. Die übrigen 299 algerischen Staatsangehörigen hätten weder einen Schutzstatus noch ein Abschiebungsverbot erhalten.