Erstattung von Kapitalertragsteuer
Berlin: (hib/HLE) Wie viele Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer das Bundeszentralamt für Steuern im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen seit dem Jahr 2006 abgelehnt hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Kleinen Anfrage (19/11912) erfahren. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wie viel Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern seit 2006 an institutionelle Anleger zurückerstattet wurde und wie viel davon auf Kapitalertragsteuer von börsennotierten Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland entfällt. Die Bundesregierung soll auch das jährliche Kapitalertragsteueraufkommen seit 2006 beziffern.