Digitalisierung auch bei Hebammen
Berlin: (hib/PK) Auch Hebammen können nach Einschätzung der Bundesregierung von der Digitalisierung profitieren. So sollen Hebammen die Möglichkeit bekommen, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden, heißt es in der Antwort (19/11503) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11135) der FDP-Fraktion.
Zwar sei der persönliche Kontakt von Hebammen mit Schwangeren in vielen Fällen nicht zu ersetzen. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass auch bei der Hebammenhilfe digitale Leistungen an Bedeutung gewinnen. Es bestünden keine gesetzlichen Hürden, die einer Ausweitung der Verfügbarkeit digitaler Hebammenleistungen entgegenstünden.
Im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe seien drei Beratungsleistungen vereinbart, die auch unter Verwendung eines Kommunikationsmediums erbracht werden könnten. Dies seien die Beratung der Schwangeren, die Beratung der Wöchnerin und die Beratung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes, die mittels Telefon oder anderer technischer Medien erbracht werden könnten.
Darüber hinausgehende digitale Leistungen, insbesondere eine Vergütungsposition für Videosprechstunden, seien im Hebammenhilfevertrag nicht vereinbart. Solche Angebote könnten somit nur als Satzungsleistungen der Krankenkassen auf eigene Kosten der Versicherten erbracht werden.