Korrekturbitten des BMG
Berlin: (hib/STO) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zwischen dem 22. November 2005 und 31. Dezember 2018 „nicht um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11998) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11590) hervor.