Keine Korrekturbitten des BZSt
Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Februar 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12030) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11822). In Einzelfällen gebe das BZSt bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.