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08.08.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 872/2019

Mittel für das Einheitliche Patentgericht

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über den Verbleib der Mittel für ein Einheitliches Patentgericht der EU gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12106) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11707). Die Abgeordneten wollten wissen, wofür diese Mittel ausgegeben wurden, obgleich das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen und ein Ausgang einer Verfassungsbeschwerde noch ungewiss ist. Wie die Bundesregierung schreibt, fallen bereits in der Vorbereitungsphase Ausgaben an, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass das Gericht von Beginn an arbeitsfähig ist. So sei für die Entwicklung, Einrichtung und den Testbetrieb eines IT-Systems die Erstellung eines Projektplans und die Beauftragung externer Dienstleister erforderlich. Da das Gericht als Rechtsperson noch nicht bestehe und damit ein für eine Auftragsvergabe notwendiger Rechtsträger bislang fehle, habe sich in der Vergangenheit das Vereinigte Königreich bereit erklärt, die notwendigen Aufträge zu vergeben und durchzuführen und wegen der erheblichen Ausgaben in Vorleistung zu gehen. Um einem vom Vereinigten Königreich im Jahr 2014 erbetenen solidarischen Finanzbeitrag der Bundesrepublik Deutschland zu finanzieren, seien die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2015 angemeldet worden, vom Haushaltsgesetzgeber bewilligt und dann ein Betrag von 543.981 Euro an das Vereinigte Königreich erstattet worden. Der Haushaltsplan sehe im Übrigen ausdrücklich vor, dass auch die Kosten vorbereitender Maßnahmen sowie Kosten finanziert werden, die im Zusammenhang mit der Gründung des Einheitlichen Patentgerichts von anderen Mitgliedstaaten verauslagt wurden.

Wie es weiter in der Antwort heißt, spielen die Frage des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und dessen Auswirkungen auf die europäische Patentreform eine wichtige Rolle beim weiteren Implementierungsprozess des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht. Es müssten die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen eines Austrittes im Hinblick auf das Übereinkommen geprüft und auf europäischer Ebene abgestimmt werden. Diese Meinungsbildung sei derzeit noch nicht abgeschlossen, nicht zuletzt weil wesentliche Faktoren des voraussichtlichen Austritts derzeit noch nicht bekannt seien.

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