Keine Korrekturbitten des BfJ bis 2018
Berlin: (hib/MWO) Soweit noch nachvollziehbar, hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2018 weder mit noch ohne Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12064) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11558) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.