Anstieg bei leistungsstarken Elektroautos
Berlin: (hib/HAU) Im ersten Halbjahr 2019 wurden nach Angaben der Bundesregierung 31.059 Elektro-Personenwagen zugelassen. Im Jahr 2017 lag die Zahl der Neuzulassungen bei 25.056 und im Jahr 2018 bei 36.062, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/11725) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11323). Ein deutlicher Anstieg der Neuzulassungen ist der Vorlage zufolge bei Elektro-Personenwagen der Leistungsklasse über 150 kW zu verzeichnen (erstes Halbjahr 2019: 8.232, 2017: 3.136, 2018: 3.404).
Zur Beantwortung der Frage, welche Kenntnisse die Bundesregierung bezüglich der tatsächlichen Reichweiten und der nach technischen Daten entsprechend dem WLTP-Testverfahren angegebenen Reichweiten von Elektro-Personenwagen hat, wird auf eine frühere Antwort (19/11454) verwiesen. Darin heißt es: Für die Bestimmung des durchschnittlichen Unterschieds zwischen den in Prüfzyklen ermittelten CO2-Emissionswerten, Verbrauchswerten oder elektrischen Reichweiten und den entsprechenden Werten im Realbetrieb müssten diese Werte für alle zugelassenen Plug-In-Hybridfahrzeuge - ebenso wie für andere Arten von elektrisch betriebenen Pkw - im Realbetrieb erhoben werden. „Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor“, heißt es in der Vorlage.
Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 sei in Europa seit dem 1. September 2018 das WLTP-Typprüfverfahren für die Erstzulassung von EU-typgenehmigten Pkw vorgeschrieben, schreibt die Bundesregierung. Die Neuentwicklung des Fahrzyklus und die Anpassung der Messprozedur für die CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (beziehungsweise des Verbrauchs elektrischer Energie) erfolge im Hinblick auf größtmögliche Realitätsnähe zum weltweiten Verkehrsgeschehen und Fahrverhalten. Durch die Verbesserung und Neuformulierung der Messprozedur, durch Festsetzung wesentlich engerer Toleranzen sowie realitätsnaher Randbedingungen werde ein hohes Maß an Repräsentativität und Reproduzierbarkeit angestrebt, heißt es in der Antwort.
Der „Realverbrauch“ hänge aber weiterhin von vielen Faktoren, wie beispielsweise vom Fahrstil, der Beladung des Fahrzeugs und den Umgebungsbedingungen ab. „Auch mit dem neuen Messverfahren wird es deshalb, trotz aller Verbesserungen, Abweichungen zwischen den im Genehmigungsverfahren ermittelten Werten und dem individuellen Verbrauch geben“, schreibt die Regierung.