Keine Korrekturbitten des BFR
Berlin: (hib/PK) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12109) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11851) der AfD-Fraktion hervor.
Das BfR gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen unzutreffend wiedergegeben würden.