Korrekturbitten meist telefonisch
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihr veröffentlichte Informationen oder Angaben über sie objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind und die BAuA einen Hinweis für angemessen erachtet. Diese Hinweise würden in der Regel telefonisch und ohne anwaltliche Hilfe erfolgen. Eine Dokumentation liege daher nicht vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12023) auf eine Kleine Anfrage (19/11564) der AfD-Fraktion.