Keine Korrekturbitten des BSA
Berlin: (hib/PK) Das Bundessortenamt (BSA) hat im Februar 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12110) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11876) der AfD-Fraktion hervor.
Das BSA gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen unzutreffend wiedergegeben würden.