Keine Korrekturbitten der GZD
Berlin: (hib/HLE) Die Generalzolldirektion (GZD) hat im Februar 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In Einzelfällen gebe die GZD bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472(Dokument, öffnet ein neues Fenster).