Fragen nach weiteren Cum/Ex-Fällen
Berlin: (hib/HLE) Um sogenannte Cum/Ex-Geschäfte, bei denen Erstattungen von Kapitalertragsteuer erwirkt werden, ohne diese zuvor abgeführt zu haben, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11883). Nach Medienberichten über möglicherweise weiter mögliche Fallkonstellationen dieser Art soll die Regierung angeben, ob sie eine weitere Reform der Verfahren zur Kapitalertragsteuerabführung und Steuererstattung erwägt, um Betrugsrisiken zu minimieren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche Gründe zum nennenswerten Anstieg der Kapitalertragssteuer Erstattungen bis 2017 geführt haben.