Berlin zuständig für „Siemensbahn“
Berlin: (hib/HAU) Für eine Wiederbelebung der sogenannten Siemensbahn, die wie früher als S-Bahn-Strecke ausschließlich für den Nahverkehr genutzt werden soll, ist nach Aussage der Bundesregierung ausschließlich das Land Berlin als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zuständig. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11622) hervor.
Die Bundesregierung setze sich für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein, heißt es in der Antwort. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben liege die Verantwortung für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV jedoch bei den Ländern. Dies schließe auch den Nahverkehr ein, der als SPNV auf den Eisenbahnstrecken erbracht werde. Dabei unterstütze der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten in Höhe von derzeit jährlich mehr als neun Milliarden Euro. Gesetzliche Grundlagen seien das Regionalisierungsgesetz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie das Entflechtungsgesetz. „Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden jeweils die Länder“, heißt es in der Antwort.