Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Mit einem Gesetzentwurf „zur Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht“ (19/12200) will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Staatsangehörigkeitsgesetz Ansprüche auf Einbürgerung verankern, „die alle Konstellationen erfassen sollen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gut zu machen ist“. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, treten auch mehr als 70 Jahre nach der Beendung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft „immer noch Fälle auf, in denen das geschehene Unrecht im Staatsangehörigkeitsrecht nicht gut gemacht wurde“. Dabei gebe es eine Reihe von Fallgruppen, bei denen es notwendig erscheine, „dem berechtigten Anliegen der Betroffenen durch eine Einbürgerung zeitnah Rechnung zu tragen“.
Der Entwurf enthält den Angaben zufolge Einbürgerungsansprüche „für alle Gruppen, in denen eine Einbürgerung zur Wiedergutmachung geboten ist“. So sollen etwa „Abkömmlinge ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist“, auf Antrag einzubürgern sind, auch wenn sie nach dem zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Recht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben hätten.