Kein Anwalt nötig
Berlin: (hib/CHE) Im Februar 2019 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12145(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/11701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.