EZB-Bankenaufsicht prüft Fusionen
Berlin: (hib/HLE) Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit einer etwaigen geplanten Bankenfusionen überprüfen. Damit solle sichergestellt werden, dass eine neue Bankengruppe auf absehbare Zeit in der Lage sei, alle Anforderung der Aufsicht dauerhaft zu erfüllen. Dies teilt die Europäische Zentralbank in einer Antwort auf Fragen des Abgeordneten Danyal Bayaz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 1. April 2019 mit, der damit das bankenunionale Fragerecht ausgeübt hatte. Die Antworten wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung (19/11392) vorgelegt.
Bayaz hatte wissen wollen, ob die EZB seit Bekanntwerden der Fusionspläne von Deutscher Bank und Commerzbank eine mögliche Fusion oder Übernahme besprochen und bewertet habe. Außerdem fragte er, welche Rolle eine Beteiligung der Bundesrepublik an einer fusionierten Großbank bei der Bewertung durch die EZB spielen würde. Auf Fragen des Abgeordneten Bayaz bestätigte der Einheitliche Abwicklungsausschuss, dass sowohl Deutsche Bank als auch Commerzbank als sogenannte bedeutende Institute in den direkten Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Abwicklungsfonds fallen und sie als bedeutende Institute der Abwicklungsplanung unterliegen würden. Da sich der Abwicklungsausschuss nicht öffentlich über einzelne Institute äußere, könnten auch keine konkreten Informationen über den Status der Abwicklungspläne dieser beiden Institute gegeben werden.
Der Inhalt solcher Abwicklungspläne werde kontinuierlich verbessert und im Regelfall jährlich aktualisiert. Eine Aktualisierung könne aber auch im Falle einer bedeutenden Veränderung der rechtlichen oder organisatorischen Struktur eines Instituts erfolgen. Eine Fusion könne sicherlich eine solche bedeutende Veränderung darstellen, heißt es in der Antwort des Abwicklungsausschusses. Die Fusionsplanungen von Deutscher Bank und Commerzbank wurden in der Zwischenzeit allerdings aufgegeben .