Korrekturen meist ohne Anwalt
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMAS veröffentlichte Informationen oder Angaben über das BMAS objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind und das BMAS einen Hinweis für angemessen erachtet. Diese Hinweise würden in der Regel telefonisch und ohne anwaltliche Hilfe erfolgen. Eine Dokumentation liege daher nicht vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12075) auf eine Kleine Anfrage (19/11616) der AfD-Fraktion, die sich auf Korrekturbitten im Januar 2019 bezieht.