Korrekturbitten des BMU im Februar
Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Februar 2019 in keinem Fall „unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe“ um Korrekturen von Berichterstattung ersuchen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12153) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11817) hervor. Das Bundesministerium gebe „in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMU veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMU einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt“, führt die Bundesregierung aus.