Parkinson als Berufskrankheit
Berlin: (hib/CHE) Die Frage, ob der berufliche Umgang mit Pestiziden Morbus Parkinson auslösen kann, wird vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ (ÄSVB) zurzeit untersucht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12242) auf eine Kleine Anfrage (19/11875) der Fraktion Die Linke. In seiner letzten Sitzung am 6. Juni 2019 habe der ÄSVB einen Beschluss über die generelle Eignung bestimmter Stoffe aus dem Bereich der Pestizide zur Verursachung des Morbus Parkinson getroffen. In einem nächsten Schritt werde unter Beteiligung neurologischer Fachmediziner die medizinisch-wissenschaftliche Beschreibung des Krankheitsbildes erarbeitet.
Mit dem Beschluss vom 6. Juni 2019 sei nur der erste Prüfungskomplex für eine neue Berufskrankheit, die sogenannte „generelle Geeignetheit“, abgeschlossen worden. Es handele sich um einen Zwischenschritt einer umfangreichen Gesamtprüfung, so die Bundesregierung.
Die Beratungen im ÄSVB seien daher noch nicht abgeschlossen, sondern werden mit der Prüfung der gruppentypischen Risikoerhöhung fortgesetzt werden. Aufgrund der hohen wissenschaftlichen Anforderungen sei noch von einem mehrjährigen Beratungszeitraum auszugehen, heißt es in der Antwort weiter.