Keine Korrekturbitten von der BAuA
Berlin: (hib/CHE) Im März 2019 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12223) auf eine Kleine Anfrage (19/11855) der AfD-Fraktion.